Die alternativen Durchführungswege der bAV
Im ersten Teil unserer Blogserie zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben wir euch einen Überblick über die grundlegenden Aspekte und Vorteile der bAV gegeben. Wir haben erklärt, was eine betriebliche Altersversorgung ist, welche Rolle sie bei der finanziellen Absicherung im Alter spielt und welche Vorteile sie sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bietet. Außerdem haben wir die fünf verschiedenen Durchführungswege der bAV kurz vorgestellt. In diesem zweiten Teil werden wir nun tiefer in die einzelnen Durchführungswege eintauchen und ihre spezifischen Merkmale sowie ihre jeweiligen Vorzüge detailliert erläutern.
In der betrieblichen Altersversorgung unterscheidet man fünf alternative Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage (Direktzusage)
Wie grenzen sich die Durchführungswege voneinander ab und wo liegen ihre jeweiligen Vorzüge?
Die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Versicherte Person und Leistungsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Die Finanzierung erfolgt unkompliziert entweder durch Umwandlung von Teilen des Arbeitnehmerentgelts oder durch den Arbeitgeber. Auch Kombinationen sind möglich.
Die Vorteile:
- Motivieren und Binden der wichtigen Mitarbeiter
- Beiträge sind Betriebsausgaben und – innerhalb vorgegebener Grenzen – steuer- und sozialversicherungsfrei
- Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
- Keine Bildung von Rückstellungen in der Bilanz
- Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt der Versicherer
- Sehr geringer Verwaltungsaufwand
- Fondsgebundene Versicherungslösunge
Unser Partner SIGNAL IDUNA hält hier die passenden Instrumente bereit. Die Fondspolice SIGNAL IDUNA Global Garant Invest (SIGGI) beispielsweise ist ein kapitalmarktnahes, nachhaltig ausgerichtetes Produkt mit verschiedenen Garantiekonzepten in der betrieblichen und privaten Altersversorgung. Weiterführende Informationen findest du in einer Broschüre hier.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Einrichtung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge an die Pensionskasse können auf verschiedene Weise gezahlt werden. Entweder zahlt nur der Arbeitgeber in die Pensionskasse ein, oder der Mitarbeiter erbringt eigene Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung. Die Beiträge dürfen dabei einen bestimmten Höchstbeitrag nicht überschreiten.
Die Vorteile sind vergleichbar mit denen der Direktversicherung, denn seit dem Jahr 2005 laufen beide Durchführungswege in ihren Verordnungen absolut identisch.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist ein am Kapitalmarkt angelegter Fonds zum Zweck der Finanzierung der Altersversorgung. Geld, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds einzahlen, wird in weitere Fonds investiert, um Rendite zu erzielen und die Betriebsrente aufzustocken.
Der Unterschied zwischen Pensionsfonds und Pensionskassen besteht vor allem darin, dass in Pensionsfonds die Anlage von bis zu 90 % des Vermögens in Aktien zulässig ist.
Die Unterstützunskasse
Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung anerkannten Durchführungswege. Die Unterstützungskasse lohnt sich vor allem für Führungskräfte. Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds sind die Einzahlungen nur bis einer zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Da Führungskräfte oft ein höheres Gehalt bekommen, würden sie diese Grenze schnell überschreiten und könnten keine Steuervorteile mehr genießen. Deshalb ist die Unterstützungskasse für diese Mitarbeiter eine gute Alternative.
Da der Aufwand für Gründung und Betrieb einer Unterstützungskasse für den Mittelstand meist zu hoch ist, bietet unser Partner SIGNAL IDUNA mit der HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e.V. eine überbetriebliche Lösung.
Die Vorteile:
- Auslagerung der betriebsfremden Risiken
- Keine Bilanzierung der Versorgungsverpflichtung
- Zuwendungen (Beiträge) als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig
- Unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit der Zuwendungen (bei Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Motivation der Mitarbeiter
- Insolvenzsicherung über Pensions-Sicherungs-Verein VVaG
- Flexible Finanzierungsmodelle durch Kombination von Arbeitgeberleistung und Entgeltumwandlung möglich
Damit die Unterstützungskasse ihre eingegangenen Verpflichtungen zuverlässig erfüllen kann, werden die Versorgungszusagen durch Rückdeckungsversicherungen finanziert. Weiterführende Informationen zur HHG Unterstützungskasse findest du in einer Broschüre hier.
Die Pensionszusage (Direktzusage)
Die Pensionszusage ist das Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ihm bei Erreichen der Altersgrenze Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitnehmer hat im Versorgungsfall einen direkten Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, der die Leistungen aus eigenen Mitteln erbringt.
Um sich von den betriebsfremden Risiken zu befreien und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfiehlt sich für den Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung. Für die Versorgungsverpflichtung muss der Arbeitgeber sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen bilden. Der Wert der Rückdeckungsversicherung ist auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen.
Die Pensionszusage zeichnet sich durch Gestaltungsfreiheit und Flexibilität sowie unbegrenzte Dotierungsmöglichkeiten aus. Während in anderen Durchführungswegen die steuerfreien Einzahlungen begrenzt sind, sind der Pensionszusage steuerlich keine Grenzen gesetzt. Die Pensionszusage wird häufig als zusätzliche Leistung zum Gehalt gewährt. Sie eignet sich aber aufgrund des möglichen Dotierungsrahmens insbesondere auch für Umwandlung hoch besteuerter Einmalzahlungen wie Tantiemen oder Boni.
Weiterführende Informationen zum Thema bAV hat unser Partner SIGNAL IDUNA für dich zusammengestellt und über die örtlichen Versorgungswerke des Handwerks gibt es besondere Vergünstigungen.
Unsere aktuelle Aktion:
Lea & Marta
...zeigen, wie's geht!
Lea und Marta sind zwei Azubis aus der Gen Z und verbringen viel Zeit auf Social-Media-Kanälen. Jeden zweite Woche teilen sie Best-Practice-Beispiele aus dem Handwerk, die sie begeistert haben! Zu ihrer persönlichen Meinung nimmt Anja Cordes vom Institut für Betriebsführung (itb) Stellung und gibt zudem eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung.