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Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Widerfährt einem Mitarbeitenden etwa auf dem Weg zum Arbeitseinsatz oder während der Arbeit ein Unfall, greift die Unfallversicherung. Knapp 787.500 Arbeitsunfälle wurden 2022 an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet. Sie treten in Deutschland für die Folgen ein. Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Zwischenfall innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversichersicherungsträger zu melden.

Meldung von Arbeitsunfällen bereits jetzt digital möglich

Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bis Ende 2027 sind die Meldeverfahren sowohl über den Postweg als auch digital zugelassen.

Früh umsteigen lohnt

Ab dem 1. Januar 2028 wird die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dann nur noch digital möglich sein.

Der frühe Umstieg auf die digitale Meldung lohnt sich. Sie spart Bearbeitungszeit und betroffene Mitarbeitende erhalten die Unterstützung noch schneller.

Keine neue Software notwendig

Für die Nutzung der Online-Meldung ist keine neue Software notwendig, die Meldung läuft browserbasiert über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer ein Benutzerkonto einrichtet, muss die Daten seiner Mitarbeitenden und die richtige Berufsgenossenschaft nicht jedes Mal manuell eingeben, sie werden dann automatisch eingetragen.

Eine unkomplizierte digitale Eingabemaske führt durch den Meldeprozess – unvollständige Unterlagen und Verzögerungen gehören der Vergangenheit an. Die Daten werden selbstverständlich verschlüsselt und DSGVO-konform übertragen.